Ein Mieterwechsel ist der beste Zeitpunkt für notwendige Renovierungsarbeiten – die Wohnung steht leer, kein Bewohner ist gestört, und mit einer frischen Renovierung lässt sich oft eine höhere Miete erzielen. Gleichzeitig ist der Zeitdruck real: Jeder Leerstandstag kostet Geld.
Als Handwerksbetrieb arbeiten wir regelmäßig mit privaten Vermietern und Hausverwaltungen im Raum Mannheim, Bürstadt und Viernheim. Hier sind die wichtigsten Dinge, die Sie als Vermieter wissen sollten.
Was gehört zur Leerstandsrenovierung?
Je nach Zustand der Wohnung kommen unterschiedliche Gewerke zum Einsatz. Die häufigsten Arbeiten:
- Malerarbeiten: Wände und Decken streichen, ggf. verspachteln
- Bodenbeläge erneuern oder aufbereiten (Laminat, Vinyl, Teppich)
- Bad: Silikon erneuern, Fliesen reparieren, Sanitär austauschen
- Küche: Wände streichen, Fliesen reparieren, Dunstabzug prüfen
- Trockenbau: Wände reparieren, Löcher schließen
- Kleinreparaturen: Türgriffe, Lichtschalter, Steckdosen, Dichtungen
Wie lange dauert eine Leerstandsrenovierung?
Das hängt vom Umfang ab. Als grober Richtwert:
Wände und Decken streichen, Kleinreparaturen, Boden reinigen oder Teppich entfernen.
Neuer Bodenbelag, Malerarbeiten komplett, Badsanierung (Silikon, Fliesen partiell).
Alle Räume neu gestaltet, Bad komplett erneuert, ggf. neue Böden in allen Zimmern.
Beauftragen Sie den Handwerker noch vor der Schlüsselübergabe des ausziehenden Mieters, damit wir am Folgetag direkt loslegen können. Jeder Tag ohne Leerstand zählt.
Was kostet eine typische Leerstandsrenovierung?
Richtwerte für eine 2–3-Zimmer-Wohnung (65 m²):
- Nur Malerarbeiten: 800 – 1.800 €
- Malerarbeiten + neuer Boden (Laminat): 2.200 – 3.800 €
- Vollrenovierung inkl. Bad: 4.500 – 8.000 €
Für eine genaue Kalkulation schauen wir uns die Wohnung kostenlos an und erstellen ein verbindliches Angebot – ohne Überraschungen.
Was darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?
Das ist rechtlich komplex – bitte konsultieren Sie dazu immer einen Mieterrechts- oder Mietrechtsexperten. Grundsätzlich gilt:
- Schönheitsreparaturen können im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden – sofern die Klauseln wirksam sind.
- Abnutzungsschäden durch normalen Gebrauch trägt der Vermieter.
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen (Löcher in Wänden, beschädigte Fliesen), kann der Vermieter dem Mieter berechnen.
- Für eine belastbare Einschätzung empfehlen wir ein Übergabeprotokoll und ggf. einen Sachverständigen.
Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen
Wir arbeiten regelmäßig als Partnerhandwerker für Hausverwaltungen in der Region Rhein-Neckar. Was das bedeutet:
- Kurzfristige Terminvergabe bei Leerstand
- Einheitliche Abrechnung für mehrere Objekte
- Dokumentierte Abnahme mit Fotos auf Wunsch
- Rahmenvertrag möglich für regelmäßige Aufträge
Wenn Sie regelmäßig Wohnungen zwischen Mietern renovieren lassen, lohnt sich ein direktes Gespräch über unsere Konditionen. Wir bieten Hausverwaltungen bevorzugte Terminierung und Pauschalpreise für Standardrenovierungen.
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Kontaktieren Sie uns direkt – wir schauen uns die Wohnung an und erstellen noch am selben Tag ein Angebot.